Der Beschuldigte ist für den Vereitelungsversuch/Vergehen folglich – zusätzlich zur rechtskräftigen Übertretungsbusse von CHF 500.00 – zu einer Geldstrafe von 16 Tagessätzen zu verurteilen. 15.4.2 Zur Höhe des Tagessatzes Ein Tagessatz beträgt höchstens CHF 3‘000.00. Das Gericht bestimmt die Höhe des Tagessatzes nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters im Zeitpunkt des Urteils, namentlich nach dem Einkommen und Vermögen, Lebensaufwand, allfälliger Familien- und Unterstützungspflichten sowie nach dem Existenzminimum (Art. 34 Abs. 2 aStGB).