Das Tatverschulden für dieses Vergehen befindet sich – mit Blick auf den weiten Strafrahmen, der von einer Geldstrafe zu einer Freiheitsstrafe bis drei Jahren reicht – sicher im leichten bzw. untersten Bereich, so dass eine Strafe im Bereich von 20 Strafeinheiten angemessen erscheint. 15.2 Verschuldensunabhängige Komponenten Die Tatbegehung blieb vorliegend im Versuchsstadium. Rund zwei Stunden nach der Kollision konnte die Polizei schliesslich eine gültige Alkoholkontrolle durchführen, wobei beim Beschuldigten ein Atemalkoholwert von 0.00‰ festgestellt werden konnte.