Die VBRS-Richtlinien sehen für die Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit mit einem Motorfahrzeug ohne Unfall oder mit einem Bagatellunfall (Parkschaden, Zaun gestreift oder Schleichweg benutzt) eine Referenzstrafe von 12 Strafeinheiten sowie eine Verbindungsbusse von CHF 800.00 und bei einem bedeutenden Unfall oder krassem Fahrfehler von 35 Strafeinheiten und eine Verbindungsbusse von CHF 800.00 vor (VBRS-Richtlinien S. 17, Stand 1.1.2017). Der Beschuldigte kollidierte an einer ihm gut bekannten, übersichtlichen Stelle bei optimalen Witterungsverhältnissen mit dem Fahrzeug von F.________.