16 ger schlimm als ein bedeutender Unfall oder krasser Fahrfehler. Zudem handle es sich lediglich um einen Versuch. Unter Berücksichtigung dieser Umstände erscheine eine bedingte Geldstrafe von 16 Tagessätzen zu CHF 200.00 und eine Verbindungsbusse von CHF 800.00, mit einer Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung von 4 Tagen, angemessen (total 20 Strafeinheiten; pag. 173 f.).