mindestens für möglich, bei dessen Fahrzeug einen Sachschaden verursacht zu haben. Er musste mithin auch damit rechnen, dass die Polizei avisiert und Massnahmen zur Feststellung seiner Fahrunfähigkeit getroffen würden. Dies gilt umso mehr, als die Kollision an einer übersichtlichen Stelle stattfand und einzig auf einen Fahrfehler zurückzuführen war. Der Beschuldigte reagierte jedoch nicht auf die Zeichen von F.________ und fuhr unbesonnen weiter, um mit seinem Hund spazieren zu gehen. Der Beschuldigte war sich bewusst, dass nach einem Unfall mit Sachschaden Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit getroffen würden. Indem der Beschuldigte das Verursachen eines Sachschadens zumin-