10.3 Subsumtion Vorab gilt es darauf hinzuweisen, dass sowohl der Schuldspruch wegen einfacher Verkehrsregelverletzung als auch derjenige wegen pflichtwidrigen Verhaltens nach Unfall in Rechtskraft erwachsen sind. Die Kammer vermag an dieser Verurteilung nichts mehr zu ändern und hat sich diesbezüglich auch nicht zu äussern. Die Verteidigung verkennt, dass ausschliesslich das Dispositiv, nicht jedoch die Urteilsbe-