___ einen Sachschaden an dessen Lieferwagen zumindest für möglich gehalten haben. Dennoch fuhr der Beschuldigte weiter, obwohl er wusste, wie man sich nach einer Kollision mit Sachschaden zu verhalten hatte (pag. 61, Z. 156) und dass im Falle des Beizugs der Polizei mit einer Alkoholkontrolle gerechnet werden musste (pag. 63, Z. 212 f.). III. Rechtliche Würdigung