10 schwindigkeit von 30 km/h aufgehoben (pag. 96). Die Strasse ist übersichtlich und von der Garagenausfahrt auf Höhe der C.________strasse gut einsehbar (pag. 21 ff.; pag. 93 ff.). Selbst bei einer gefahrenen Geschwindigkeit von 45 km/h bzw. 12.5 m/s hätte F.________ rund 8 Sekunden gebraucht, um bis zur Garageneinfahrt zu gelangen. Der Beschuldigte hätte folglich in dieser Zeit das Fahrzeug wahrnehmen können. Er behauptete jedoch vehement, es habe keine Fahrzeuge auf der Strasse gehabt.