9 sei seiner Ansicht nach älter gewesen. Der andere Lenker sei wohl «ziemlich schnell» von rechts unten gekommen. Nur so könne er sich erklären, dass er ihn nicht gesehen habe (pag. 6 f.). In den späteren Einvernahmen bestätigte der Beschuldigte diese Aussagen grundsätzlich, indem er ausführte, er habe nach Kontrollblicken links und rechts keine Fahrzeuge wahrgenommen und sei Richtung D.________strasse losgefahren. Dann sei F.________ plötzlich vor ihm gewesen und er habe eine Vollbremsung machen müssen. Eine Kollision habe er jedoch weder gehört noch gespürt (pag.