Dann sei es zur Kollision gekommen (pag. 52, Z. 47 ff.). Er sei eher 30 km/h, sicher nicht schneller als 40 km/h gefahren (pag. 53, Z. 83). Der Lieferwagen sei mit gleicher Geschwindigkeit unterwegs gewesen (pag. 53, Z. 89). Auch G.________ gab an, die Kollision gehört zu haben – es sei ein Kratzgeräusch gewesen (pag. 53, Z. 90; pag. 54, Z. 95 f.). Ein Hupen habe er allerdings nicht wahrgenommen (pag. 54, Z. 130). Er habe gesehen, wie F.________ ausgestiegen und der Beschuldigte etwas später mit dem Fahrzeug weitergefahren sei (pag. 54, Z. 107 ff.). Den Schaden am Fahrzeug von F.________ habe er gesehen (pag. 54, Z. 124 ff.). Diese Aussagen stimmen mehrheitlich mit den Aussagen von F.___