8 Die Aussagen von F.________ lassen sich des Weiteren mit den Angaben von G.________ in Einklang bringen. Dieser schilderte, er sei von der E.________strasse Richtung H.________ gefahren. Der Beschuldigte sei von links ganz langsam aus einer Einfahrt rausgefahren. Er sei seinem Auto ziemlich nahe gekommen. Daher habe er nach links geschaut und beobachtet, wie der Beschuldigte ihn nicht angesehen, sondern nur die Strasse hochgeschaut habe. Er sei an ihm vorbeigefahren und habe im Rückspiegel gesehen, dass hinter ihm ein Lieferwagen gekommen sei. Dann sei es zur Kollision gekommen (pag.