_, der vor F.________ auf der C.________strasse Richtung D.________strasse fuhr, allerdings nicht wahr und diesen von F.________ erst so spät, dass er trotz Bremsmanöver mit diesem kollidierte. Dabei entstand am Fahrzeug von F.________ (weisser Lieferwagen) hinten links sowie am Fahrzeug des Beschuldigten (blauer Personenwagen) vorne rechts je ein Sachschaden von geschätzt CHF 1‘500.00 bis CHF 2‘000.00. F.________ und dessen Beifahrer (Vater von F.________) stiegen nach der Kollision aus dem Fahrzeug aus und begutachteten den Schaden. Dabei hatten sie Blickkontakt mit dem Beschuldigten und gestikulierten.