8. Unbestrittener/bestrittener Sachverhalt Der Beschuldigte bestreitet nicht, am 17.11.2017, um ca. 10.10 Uhr von der Garagenausfahrt bei der C.________strasse auf die C.________strasse (Hauptstrasse mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h) in Richtung D.________strasse gefahren zu sein. Es herrschten optimale Witterungsverhältnisse (schön, trocken) und die fragliche, dem Beschuldigten bestens bekannte Stelle ist übersichtlich. Der Beschuldigte nahm den Wagen von G.________, der vor F.____