6 ihm Zeichen gegeben. Sie seien sogar vor dem Auto des Beschuldigten gestanden. Die Aussagen des Beschuldigten, sie hätten ihn für etwas beschuldigen wollen, das nicht gewesen sei, seien offensichtliche Schutzbehauptungen und würden zeigen, dass er das Verhalten der Unfallgegner sehr wohl richtig interpretiert habe. Es sei folglich nicht überzeugend, dass der Beschuldigte «felsenfest überzeugt» gewesen sei, es sei zu keiner Kollision gekommen.