Gleichzeitig sei der Beschuldigte von der Garagenausfahrt auf die C.________strasse eingebogen. Er habe lange nach links geschaut (Richtung D.________strasse) und dabei die zwei Fahrzeuge von rechts kommend übersehen. G.________ habe unbeschadet am Beschuldigten vorbeifahren können. Weil der Beschuldigte weitergefahren sei, habe F.________ eine Vollbremsung machen müssen. Der Beschuldigte habe F.________ erst gesehen, als dieser unmittelbar vor ihm gewesen sei. F.________ sei nach der Kollision mit seinem Vater aus dem Auto ausgestiegen und habe mit Gesten versucht, den Beschuldigten zum Aussteigen zu bringen.