In Rechtskraft erwachsen sind demgegenüber die Schuldsprüche wegen einfacher Verkehrsregelverletzung durch Missachten des Vortritts und wegen pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfall sowie die Verurteilung zu einer Übertretungsbusse von CHF 500.00, mit Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhaftem Nichtbezahlen von fünf Tagen, inkl. Ausscheidung und Auferlegung von Verfahrenskosten an den Beschuldigten (Ziff. II des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs; pag. 105). Die Kammer verfügt bei der Überprüfung des Urteils über volle Kognition (Art. 398 Abs. 2 StPO)