Rechtsanwalt B.________ stellte seinerseits die nachfolgenden Anträge (pag. 184): 1. Die Berufung sei abzuweisen. 2. Das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 12. Juli 2018 (PEN 18 204) sei vollumfänglich zu bestätigen. - unter Kosten- und Entschädigungsfolgen -