2. A.________ sei schuldig zu erklären der versuchten Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, begangen am 17. November 2017 in Bern, und zu verurteilen: 2.1. zu einer Geldstrafe von 16 Tagessätzen zu je CHF 200.00, ausmachend CHF 3‘200.00, unter Gewährung des bedingten Strafvollzugs bei einer Probezeit von zwei Jahren; 2.2. zu einer Verbindungsbusse von CHF 800.00, bei schuldhaftem Nichtbezahlen ersatzweise zu einer Freiheitsstrafe von vier Tagen; 2.3. zu den Verfahrenskosten erster und oberer Instanz.