3 3. Anträge der Parteien Die Generalstaatsanwaltschaft stellte mit Berufungsbegründung vom 12.11.2018 folgende Anträge (pag. 171): 1. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 12. Juli 2018 mit Bezug auf die Schuldsprüche wegen einfacher Verkehrsregelverletzung durch Missachten des Vortritts und pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfall sowie die Verurteilung zu einer Übertretungsbusse von CHF 500.00 in Rechtskraft erwachsen ist.