Mit der Durchführung des schriftlichen Verfahrens erklärte er sich einverstanden (pag. 150 f.). Die Verfahrensleitung ordnete mit Verfügung vom 10.10.2018 sodann die Durchführung des schriftlichen Verfahrens an und setzte der Generalstaatsanwaltschaft Frist zur schriftlichen Berufungsbegründung. Die Zusammensetzung der Kammer wurde bekannt gegeben (pag. 153 f.). Nach einmaliger Fristerstreckung (pag. 166 ff.) reichte die Generalstaatsanwaltschaft am 12.11.2018 die schriftliche Berufungsbegründung ein (pag. 170 ff.). Rechtsanwalt B.________ nahm namens und im Auftrag des Beschuldigten nach einmaliger Fristerstreckung (pag.