einverstanden seien (pag. 146 f.). Mit Eingabe vom 25.9.2018 gab die Generalstaatsanwaltschaft ihr Einverständnis zur Durchführung des schriftlichen Verfahrens bekannt (pag. 149). A.________ (nachfolgend der Beschuldigte), verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, erklärte mit Schreiben vom 3.10.2018 weder Anschlussberufung noch machte er Gründe für ein Nichteintreten auf die Berufung geltend. Mit der Durchführung des schriftlichen Verfahrens erklärte er sich einverstanden (pag.