1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Bern-Mittelland (Einzelgericht) erkannte mit Urteil vom 12.7.2018 Folgendes (pag. 104 ff.): I. A.________ wird freigesprochen: von der Anschuldigung der Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz, durch Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, angeblich begangen am 17. November 2017 in Bern. unter Ausrichtung einer Entschädigung an A.________ von pauschal CHF 1‘500.00 inkl. Mehrwertsteuer für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte, unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 475.60, an den Kanton Bern.