1. freigesprochen wurde vom Vorwurf der Drohung, angeblich begangen am 8. September 2017 in Bern, z.N. von C.________ und D.________; unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten von CHF 1‘295.00 an den Kanton Bern und unter Ausrichtung einer Entschädigung von CHF 1‘500.00 an A.________ für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte; 2. schuldig gesprochen wurde des Führens eines Personenwagens trotz entzogenem Führerausweis, begangen am 21. August 2017 in K.________ [Ortschaft]. II. A.________ wird schuldig erklärt: