Es rechtfertigt sich daher eine Asperation im Umfang von rund zwei Dritteln. Die Einsatzstrafe von 25 Tagen Freiheitsstrafe für den Vorfall vom 10. Mai 2017 wird daher um 15 weitere Tage Freiheitsstrafe für den Vorfall vom 21. August 2017 auf insgesamt 40 Tage Freiheitsstrafe erhöht.