Zwar hat der Beschuldigte gemäss der Steuerverwaltung des Kantons Bern in der Zeit vom 1. Januar 2016 bis am 31. Dezember 2018 ein steuerbares Einkommen von CHF 72‘300.00 ausgewiesen (pag. 305). Dabei ist aber nicht klar, ob es sich um eine gemeinsame Veranlagung mit seiner Ehefrau handelt und falls ja, welchen Anteil am ausgewiesenen Einkommen der Beschuldigte erwirtschaftet hat, ob dieses Einkommen pro Jahr oder über die Zeitspanne von zwei Jahren erzielt wurde und wie gross das tatsächliche Nettoeinkommen des Beschuldigten ist.