Er sei jedoch sofort aufbrausend und laut geworden und habe angegeben, er werde alle beteiligten Mitarbeiter der Kantonspolizei Bern vor dem Bundesgericht wiedersehen. Des Weiteren habe er mitgeteilt, dass er keine Angaben über seine wirtschaftlichen Verhältnisse machen werde und sowieso nichts verdiene und Schulden habe er auch (pag 304). Der zuständige Mitarbeiter der Kantonspolizei Bern konnte darüber hinaus keine weiteren Angaben zum Nettoeinkommen des Beschuldigten in Erfahrung bringen. Zwar hat der Beschuldigte gemäss der Steuerverwaltung des Kantons Bern in der Zeit vom 1. Januar 2016 bis am 31. Dezember 2018 ein steuerbares Einkommen von CHF 72‘300.00 ausgewiesen (pag.