12 entsprechende Sicherheiten leisten kann (Urteil des Bundesgerichts 6B_125/2018 vom 14. Juni 2018 E. 1.3.2 mit Hinweisen). Im Hinblick auf eine Vollstreckungsprognose wurde in oberer Instanz versucht, die wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten erneut zu erheben. Gemäss Bericht der Kantonspolizei des Kantons Bern habe der Beschuldigte am 23. Oktober 2018 um 09:30 Uhr telefonisch erreicht werden können. Er sei jedoch sofort aufbrausend und laut geworden und habe angegeben, er werde alle beteiligten Mitarbeiter der Kantonspolizei Bern vor dem Bundesgericht wiedersehen.