- Urteil vom 3. März 2014 des Regionalgerichts Bern-Mittelland; - Urteil vom 11. Februar 2015 des Ministère public du canton de Genève; und im - Urteil vom 5. März 2015 des Regionalgerichts Bern-Mittelland erfolgte eine Verurteilung des Beschuldigten wegen Führens eines Personenwagens trotz entzogenem Führerausweis. Hinzu kommen die heute zur Diskussion stehenden Vorfälle vom 10. Mai 2017 und vom 21. August 2017, die insgesamt die siebte und achte Widerhandlung gegen Art. 95 Abs. 1 Bst. b SVG darstellen. Der Beschuldigte verfügt des Weiteren über eine Vielzahl anderer Vorstrafen mit SVG-Bezug.