300 – 302). Ins Auge springt vordergründig, dass der Beschuldigte mit dem heutigen Urteil insgesamt zum achten Mal wegen Führens eines Personenwagens trotz entzogenem Führerausweis verurteilt wird. Bereits im - Urteil vom 4. August 2011 der regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland; - Urteil vom 1. Oktober 2012 der regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland; - Urteil vom 5. Februar 2014 der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau; - Urteil vom 3. März 2014 des Regionalgerichts Bern-Mittelland;