Entlang dieser Strecke befanden sich jedoch das Restaurant N.________ (mit Aussenbestuhlung), eine Bäckerei (ebenfalls mit Aussenbestuhlung), ein Fussgängerstreifen, ein Fahrradparkfeld, mehrere Autoparkplätze sowie eine Sitzbank (www.google.com/maps), weshalb mit erhöhtem Fussgängeraufkommen zu rechnen war. Insgesamt wiegt das objektive Tatverschulden leicht. 16.2 Subjektive Tatschwere Der Beschuldigte handelte mit direktem Vorsatz und aus egoistischen Motiven. Die Tat war für ihn zudem leicht vermeidbar. Die subjektiven Tatkomponenten wirken sich neutral aus.