16. Strafe für den Vorfall vom 10. Mai 2017 16.1 Objektive Tatschwere Die Richtlinien für die Strafzumessung des Verbandes Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sehen für das Führen eines Motorfahrzeuges trotz entzogenem Führerausweis eine Strafe von mindestens 18 Strafeinheiten vor, wobei im Falle der Gewährung des bedingten Vollzugs eine Verbindungsbusse auszusprechen ist (S. 10). Vorliegend wurde der Beschuldigte beobachtet, wie er eine relativ kurze Strecke von unter 100 Metern zurücklegte. Entlang dieser Strecke befanden sich jedoch das Restaurant N.__