Strasse] herkommend zur Liegenschaft F.________ [Adresse] in Bern. III. Rechtliche Würdigung 13. Führen eines Personenwagens trotz entzogenem Führerausweis (Art. 95 Abs. 1 Bst. b Strassenverkehrsgesetz [SVG; SR 741.01]) In Bezug auf die rechtliche Würdigung kann vollumfänglich auf die Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 257): Indem der Beschuldigte am 10. Mai 2017 das Fahrzeug Mitsubishi Pajero zur Liegenschaft am F.________ [Adresse] lenkte, obwohl ihm am 30. August 2012 die Fahrerlaubnis mit Sperrfrist für immer entzo-