12. Beweisergebnis Nach Auffassung der Kammer ist aufgrund dieser Überlegungen der Anklagesachverhalt zweifelsfrei erstellt. Die Kammer geht von folgendem Beweisergebnis aus: Mit Verfügung vom 19. April 2010 entzog das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern dem Beschuldigten den Führerausweis und verfügte am 30. August 2012 eine Sperrfrist für immer. Obwohl er um seine fehlende Fahrerlaubnis wusste, lenkte der Beschuldigte am 10. Mai 2017 das Fahrzeug Mitsubishi Pajero (mit Kontrollschild E.________ [Nr.]) auf dem G.________ [Strasse] von der H.________ [Strasse] herkommend zur Liegenschaft F.___