187 Z. 36 f.). Er kannte den Beschuldigten, dessen Gesicht und auch dessen Fahrzeug bereits von früher (pag. 13; pag. 49 Z. 32 f.; pag. 50 Z. 62; pag. 185 Z. 40 ff.), wusste, dass der Beschuldigte keinen Führerschein besitzt (pag. 185 Z. 41; pag. 186 Z. 1 f.) und hatte an diesem Tag sogar ausdrücklich die Aufgabe, nach dem Beschuldigten Ausschau zu halten (pag. 187 Z. 8 f.; pag. 187 Z. 19 ff.). Als Polizist I.________ den Beschuldigten erkannte und ihm sofort nachrannte, konnte er beobachten, wie dieser beim Einparken nochmals zurücksetzen musste, um sein Fahrzeug näher an der Hauswand parkieren zu können. Als Polizist I._