Polizist I.________ habe klar und widerspruchsfrei ausgesagt, dass sich der Beschuldigte bei seinem Eintreffen im Fahrerraum aufgehalten habe und der Motor bereits ausgeschaltet gewesen sei. Zwar habe Polizist I.________ das Aussteigen des Beschuldigten nicht immer vollständig beschrieben. Es handle sich aber auch um einen dynamischen Vorgang, der nur wenige Sekunden dauere (pag. 251). Auch die Aussage von Polizist I.