Der Beschuldigte bestreitet nicht, dass er zum Tatzeitpunkt nicht berechtigt war, das Fahrzeug «Mitsubishi Pajero» mit Kontrollschild E.________ [Nr.] zu lenken. Er bestreitet auch nicht, dass ihm dieser Umstand bewusst war. Unbestritten ist schliesslich auch, dass der Beschuldigte sich beim betreffenden Fahrzeug aufhielt, als die Polizei bei der Liegenschaft F.________ [Adresse] eintraf. Der Beschuldigte bestreitet jedoch, zur angegebenen Tatzeit das Fahrzeug auf dem G.________ [Strasse] von der H.________ [Strasse] herkommend zur Liegenschaft F.________ [Adresse] gelenkt zu haben.