7. Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Gemäss Anklageschrift wird dem Beschuldigten in Bezug auf die zur Diskussion stehende Tat folgender Sachverhalt vorgeworfen (pag. 137 f.): Mit Verfügung vom 19.04.2010 wurde A.________ durch das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern der Führerausweis für 17 Monate entzogen. Am 12.04.2011 verfügte das Strassen- verkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern den Sicherungsentzug auf unbestimmte Zeit und schliesslich wurde mit Entscheid vom 30.08.2012 eine Sperrfrist für immer verfügt. Ein Gesuch um Wiederzulassung wurde mit Verfügung vom 05.06.2015 abgewiesen.