2 4. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurden in oberer Instanz ein ADMAS-Auszug (datierend vom 18. Oktober 2018; pag. 296 ff.) und ein Strafregisterauszug (datierend vom 6. November 2018; pag. 300 ff.) über den Beschuldigten eingeholt. Ausserdem wurden seine wirtschaftlichen Verhältnisse am 25. Oktober 2018 erneut erhoben (pag. 304 ff.).