I des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs). Hingegen erklärte die Vorinstanz den Beschuldigten schuldig des Führens eines Personenwagens trotz entzogenem Führerausweis, mehrfach begangen am 10. Mai 2017 und am 21. August 2017 in K.________ [Ortschaft], und verurteilte ihn in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu einer Freiheitsstrafe von 60 Tagen sowie zur Bezahlung der auf den Schuldspruch entfallenden Verfahrenskosten von CHF 3‘580.00 (Ziff. II des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs). Schliesslich traf die Vorinstanz in Ziff.