1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 20. Juni 2018 sprach das Regionalgericht Bern-Mittelland (Einzelgericht) A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) frei vom Vorwurf der Drohung, angeblich begangen am 8. September 2017 in Bern z.N. von C.________ und D.________, unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten von CHF 1‘295.00 an den Kanton Bern und unter Ausrichtung einer Pauschalentschädigung von CHF 1‘500.00 an den Beschuldigten für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte (Ziff. I des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs).