18. Fazit Der Beschuldigte ist zu einer bedingten Geldstrafe von 96 Tagessätzen zu CHF 270.00, ausmachend CHF 25‘920.00, bei einer Probezeit von zwei Jahren, sowie zu einer Verbindungsbusse von CHF 6‘480.00 zu verurteilen. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhaftem Nichtbezahlen der Verbindungsbusse wird auf 24 Tage festgesetzt. V. Kosten und Entschädigung