_ beides besucht am 25. Februar 2019). Vom anrechenbaren Nettoeinkommen von CHF 16‘000.00 wird eine Pauschale von 30% für den allgemeinen Lebensaufwand in Abzug gebracht. Weiter sind 15% (1. Kind) sowie 12.5% (2. Kind) als Unterstützungsabzüge für die beiden minderjährigen Kinder zu berücksichtigen. Im Ergebnis resultiert demnach eine Tagessatzhöhe von CHF 270.00 (vgl. hierzu die Berechnung im «Berechnungsformular Tagessatz», pag. 206).