16.2 Täterkomponenten Das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten sind unauffällig. Er ist nicht vorbestraft (pag. 71, 75) und weist gemäss ADMAS-Auszug (pag. 73) in der Schweiz einen unbescholtenen automobilistischen Leumund auf. Es bestehen auch keine Eintragungen im deutschen Bundeszentralregister und im Verkehrszentralregister (pag. 73, 75; vgl. Schreiben der Verteidigung, pag. 277). Zu den weiteren persönlichen Verhältnissen kann auf die Ausführungen der Vorinstanz