15 empfehlen für ein Überschreiten der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit auf Autobahn um 60-64 km/h eine Sanktion von 110 Strafeinheiten. Bei einer Überschreitung um mehr als 64 km/h wird eine Sanktion ab 150 Strafeinheiten empfohlen (S. 22 der VBRS-Richtlinien). Die Kammer hat das Verschlechterungsverbot zu beachten.