12.2 Subsumtion Der Beschuldigte überschritt am 9. Dezember 2014 um 21:31 Uhr auf der Autobahn A1 Ost, Abschnitt Kirchberg – Kriegstetten, Gemeindegebiet Koppigen, in Fahrtrichtung Zürich/Basel die allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 61 km/h. Es liegt offensichtlich ein Verstoss gegen Art. 32 Abs. 2 SVG i.V.m. Art. 4a Abs. 1 lit. d VRV vor. In Anbetracht der Tatsache, dass der Beschuldigte die signalisierte Höchstgeschwindigkeit um 61 km/h – und damit massiv – überschritt, liegt im Sinne der zuvor aufgeführten bundesgerichtlichen Rechtsprechung objektiv eine grobe Verkehrsregelverletzung nach Art.