11 ber 2014 einmal in der Schweiz gewesen sei, kam eine Antwort: «Ich erinnere mich nicht. Aber es kann sein» (pag. 68 Z. 72 ff.). Die Anschlussfrage, ob er in den vergangenen drei Jahren einmal oder mehrmals in der Schweiz gewesen sei, beantwortete er schlicht mit «Ja» (pag. 68 Z. 75 f.). Den Umstand, dass er in der Schweiz seit dem 10. Dezember 2008 eine Niederlassungsbewilligung besitzt und seit 2009 in E.________ (Ort) eine K.________ (Praxis) führt (vgl. pag. 287), erwähnte er hingegen mit keinem Wort.