Gestützt auf das Gesagte existieren einzig vom Beschuldigten offizielle Passbilder mit Bart, wobei auf diesen Bildern im Vergleich zum Radarfoto vom 9. Dezember 2014 eine nicht zu übersehende Typenähnlichkeit besteht. Dieser Umstand allein macht ihn zwar nicht bereits zum Täter, als Halter des Fahrzeugs und als einzige Person im in Frage kommenden Personenkreis, welche auf einem offiziellen Ausweisfoto einen Bart trägt, steht der Beschuldigte als potentieller Lenker allerdings nach wie vor im Vordergrund. Dies umso mehr, als – wie nachfolgend aufgezeigt wird – auch weitere belastende Umstände auf ihn als Lenker hindeuten.