Es handelt sich bei allen Fotos um offizielle Passfotos. Dies ergibt sich aus den von Polizeihauptkommissar H.________ getätigten Abklärungen (pag. 96, 103, 108 und 117). In den von ihm an die Stadt D.________ (Ort) gerichteten Anfragen nahm er jeweils Bezug auf diverse Paragraphen des Passgesetzes (PassG; BGBl. I S. 537) bzw. des Personalausweisgesetzes (PAuswG; BGBl. I S. 1346). Diese Gesetzesstellen regeln die Voraussetzungen zur Verwendung und Verarbeitung von Daten im Passregister bzw. im Personalausweisregister. Daneben enthalten die beiden Gesetze primär allgemeine Bestimmungen zu Passerteilung, Gültigkeitsdauer und Passentziehung.