8 ist aber nicht nur offenkundig, dass es sich beim Lenker um einen Mann handelt, sondern auch, dass dieser einen Bart trägt, nicht mehr ganz jung ist und alleine, oder zumindest ohne einen Beifahrer, im Auto sitzt. Weiter ist beim Lenker ein eher hoher Haaransatz auszumachen. Im Vergleich mit dem bei der Stadt D.________ (Ort) erhobenen Foto des Beschuldigten aus dem Jahre 2010 (pag. 102 f., identisch mit pag. 12 f.), sowie mit dem anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung vorgelegten Personalausweis (Ausstellungsdatum 18. Januar 2017, pag.