Zu den möglichen männlichen Verwandten äusserte sich der Beschuldigte am 2. August 2016 bei der Staatsanwaltschaft konkret, indem er ausführte, er habe einen 24-jährigen Sohn und drei Brüder, die Ende 2014 alle in Deutschland gelebt hätten. Einer sei drei Jahre jünger, einer fünf Jahre und einer 17 Jahre jünger als er. Adressen und Personalien wollte der Beschuldigte jedoch nicht bekannt geben (pag. 69 Z. 95 ff.), weshalb die Strafverfolgungsorgane in Deutschland die entsprechenden Abklärungen im Rahmen des Rechtshilfeverfahrens trafen.